Kosten der Kindertagespflege 

Jedes Kind ab einem Alter von einem Jahr hat einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung. Die Tagespflege bei einer Tagesmutter bietet eine hervorragende Möglichkeit, diesem Anspruch gerecht zu werden. Diese Form der Betreuung zeichnet sich durch einen familiären Rahmen und den Kontakt zu gleichaltrigen Kindern aus.

Das Jugendamt verleiht berechtigten Pflegepersonen eine Pflegeerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen. Mit dieser Pflegeerlaubnis übernimmt das Jugendamt Rhein-Neckar die Kosten für das Tageskind und zahlt diese direkt an die Tagespflegeperson. Ein geringer Teil der Kosten wird von den Eltern an das Jugendamt zurückerstattet.

 

 

 

 

 

Rechenbeispiel

Bei einem im Haushalt lebenden Kind mit einer 30 Stunden Betreuungswoche:

1,82 € pro Stunde an das Jugendamt Rhein-Neckar:

1,82 € x 6 Stunden = 10,92 € pro Tag.

21 Tage im Monat:

10,92 € x 21 Tage = 229,32 € pro Monat.

Plus das Essensgeld für das Mittagessen von monatlich  120,00 € (Zahlung an mich):

229,32 € + 120,00 € = 349,32 €

Der monatliche Gesamtbetrag beträgt somit 349,32 €.

Es gibt keine Unterschiede für Kinder aus Schwetzingen und anderen Städten im Rhein-Neckar-Kreis; die monatlichen Beiträge bleiben immer gleich. 

Bei einem geringen Einkommen unter der Einkommensgrenze bzw. beim Beziehen von Bürgergeld ist man von den Zahlungen an das Jugendamt befreit. 

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